Bei Siegwerk verpflichten wir uns zu integrem Handeln unter Einhaltung der geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien. Daher erwarten wir von allen Mitarbeitenden, unabhängig von ihrer Position, die höchsten Standards für ethisch korrektes Verhalten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten.
Grundsätzlich wird von allen Mitarbeitenden erwartet, dass sie
- sich ehrlich, ethisch und wahrheitsgemäß verhalten,
- die Gesetze befolgen und
- die Richtlinien und Verfahren des Unternehmens einhalten,
wenn sie Geschäfte für Siegwerk tätigen.
Wir haben eine Compliance-Organisation und ein Compliance-Programm etabliert, um die Bedeutung von Gesetzen, Vorschriften und sozialer Verantwortung für Siegwerk zu verdeutlichen. Das Compliance-Programm zielt darauf ab, die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien zu gewährleisten und ethisches Verhalten im Einklang mit Siegwerks Verhaltenskodex für ethisches Geschäftsverhalten (Code of Ethical Business Conduct) zu fördern.
Der Code of Ethical Business Conduct gilt für alle Mitarbeitenden von Siegwerk und ist die Leitlinie für rechtmäßiges und ethisches Verhalten innerhalb des Unternehmens sowie gegenüber unseren Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
- Wir verpflichten uns zu fairem Wettbewerb - keine Verstöße gegen das Kartellrecht.
- Wir verpflichten uns zur Integrität in Geschäftsbeziehungen - keine Korruption.
- Wir verpflichten uns zu einer transparenten Finanzberichterstattung - keine Täuschung, kein Betrug.
- Wir verpflichten uns zu fairen und respektvollen Arbeitsbedingungen - keine unfairen Konditionen, keine Diskriminierung.
- Wir verpflichten uns den Grundsätzen der Nachhaltigkeit - keine unangemessenen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
- Wir verpflichten uns zum Schutz vertraulicher Informationen und Eigentumsrechten - keine Verletzung unserer eigenen Eigentumsrechte oder der Dritter.
- Wir verpflichten uns zur Trennung geschäftlicher und persönlicher Interessen - keine Interessenskonflikte.
Wir verpflichten uns zur ordnungsgemäßen Nutzung der IT-Systeme am Arbeitsplatz und tragen zum Schutz dieser Systeme und Geräte vor internen und externen Bedrohungen bei - kein Missbrauch und keine Gefährdung unserer IT.
Siegwerk hat das Hinweisgebersystem "Integrity Line" implementiert, das es Mitarbeitern und Dritten ermöglichen soll, Meldungen an die Siegwerk Compliance Organisation zu übermitteln: Die Integrity Line ist in der Lage, (anonyme) Hinweise auf Fehlverhalten in einem nachvollziehbaren, sicheren Verfahren zu erfassen, das den bestmöglichen Schutz der berechtigten Interessen der Beteiligten gewährleistet.
Was sollte gemeldet werden?
Whistleblowing ist nur für bestimmte Kategorien von Verstößen gegen Gesetze und andere Vorschriften vorgesehen. Für Siegwerk sind dies insbesondere die folgenden (nicht abschließend):
- Verstöße gegen Gesetze, wie Betrug, Korruption, Kartellrecht, Geldwäsche, Diskriminierung, Belästigung, Umweltrecht
- Verstöße gegen den Datenschutz und die Informationssicherheit
- Erhebliche Verstöße gegen den Siegwerk Code of Ethical Business Conduct oder die Siegwerk-Richtlinien
- Fehlverhalten (Verletzung von Menschenrechten oder Umweltstandards) in der Siegwerk-Lieferkette (separater Meldeweg)
Was sollte nicht gemeldet werden?
Whistleblowing ist nicht dazu gedacht, andere Fragen zu behandeln, die die oben genannten Kriterien nicht erfüllen, wie z. B. (nicht abschließend):
- Arbeitsrechtliche Konflikte
- Fehlverhalten von Kollegen oder Vorgesetzten, das nicht im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit von Siegwerk steht
- Meinungsverschiedenheiten unter Kollegen, organisatorische Themen
- Geringfügige Verstöße gegen interne Richtlinien (z. B. einmaliger Verstoß gegen die Dokumentationspflicht)
Wie bin ich vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt?
Siegwerk duldet keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen, die ein Problem melden oder an einer Untersuchung teilnehmen, selbst wenn sich die Anschuldigung letztlich nicht bestätigt. Solche Vergeltungsmaßnahmen sind bei Siegwerk strengstens untersagt und werden als schweres Fehlverhalten behandelt. Bitte bedenken Sie jedoch, dass Meldungen nur in gutem Glauben erfolgen sollten, d. h. wir akzeptieren keine wissentlich falschen Meldungen, z. B. um anderen Personen oder Unternehmen absichtlich zu schaden.
Wie läuft das Verfahren ab?
Im "Whiste Blowing User Guide" finden Sie detaillierte Informationen, wie das Whistleblowing-Verfahren bei Siegwerk funktioniert, einschließlich eines entsprechenden Q&A-Abschnitts.
Wie erhalte ich Zugang zum SIEGWERK-Whistleblower-System "Integrity Line"?
Sie können das Whistleblower-System "Integrity Line" über den folgenden Link erreichen (externer Anbieter):
Whistleblowing User Guide
Kontakt
SIEGWERK-Mitarbeiter und Dritte können sich bei Fragen oder zur Meldung von tatsächlichen oder vermeintlichen Compliance-Vorfällen an uns wenden:
Allgemeine Compliance
Wenn Sie einen Hinweis auf ein Fehlverhalten direkt an den Group Compliance Officer in Siegburg richten wollen, wenden Sie sich bitte an: Compliance(at)Siegwerk.com
Wenn Sie ein Siegwerk-Mitarbeiter sind: Neben der Integrity Line oder E-Mail haben Sie auch die Möglichkeit, ein Fehlverhalten persönlich mit Ihrem direkten Vorgesetzten, Ihren (lokalen/regionalen) Ansprechpartnern in der Personalabteilung oder mit Ihren (lokalen/regionalen) Compliance-Beauftragten zu besprechen. Weitere Informationen finden Sie auf der Compliance-Webseite des Unternehmens im Intranet.
Compliance in der Lieferkette
Wenn Sie ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Lieferkette direkt an den Menschenrechtsbeauftragten in Siegburg, Deutschland, melden möchten, wenden Sie sich bitte an: Humanrights(at)Siegwerk.com